A Breakneck Big Dipper Ride Through The Big Z’s Nutty Cosmos

Jetzt hat sie auch uns erwischt..

Die Anwälte der klagewütigen Witwe Zappa wollen FiDOplaysZAPPA verbieten, die Songs des Big Z  weiter zu spielen. Ein 4-seitiges Pdf mit Anschuldigungen und Androhung rechtlicher Schritte ist uns kürzlich ins Haus geflattert. Seit geraumer Zeit verklagt die Hüterin des Zappa-Nachlasses weltweit Tributebands, Ex-Zappa-Musiker, Festivals (Zappanale, s.u.) und alle, die ihrer Meinung nach den heiligen Namen ZAPPA und den Bart des Propheten unerlaubterweise und in böser Absicht missbrauchen.
Die loyale Fanbase des Meisters ist verständlicherweise verärgert, ist doch der allergrösste Teil aus purer Bewunderung für des Meisters Werk zum Zappafan geworden und wohl nur einige wenige schwarze Schafe aus finanzielllem Kalkül. So häufen sich mittlerweile auch auf unsern Schweizer Bankkonten die unrechtmässigen ZAPPA-Millionen…

Glücklicherweise sind - laut unsern Anwälten - die Anschuldigungen grösstenteils haltlos und pure Angstmacherei. Und es bleibt einem nur ein Zitat Franks um zu enden: Play My Music!

Gail Zappa verliert «Zappanale»-Streit, Urteil vom 19.1.2009
Die Witwe des US-Rockmusikers Frank Zappa hat den Prozess um das deutsche Musikfestival «Zappanale» und den Bart ihres Mannes verloren. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Zivilklage Gail Zappas am Mittwoch ab.
Gail Zappa begehrte mit ihrem ersten Klageantrag u.a. von der Arf-Society die Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung „Zappanale“ für das vom Verein jährlich in Bad Doberan inszenierte Festival. Sie meint, ihre Rechte aus der Wortmarke „Zappa“ würden durch diese Bezeichnung verletzt.
Die Kammer hat diesen Klageantrag abgewiesen, weil es der Klägerin nicht gelungen ist darzulegen, dass sie ihre Wortmarke „Zappa“ überhaupt in der Bundesrepublik Deutschland ernsthaft verwendet. Offen gelassen hat die Kammer die Frage, ob die Bezeichnungen „Zappanale“ und „Zappa“ zu Verwechslungen führen können, aber auch, ob dem Verein möglicherweise ältere Rechte an der Bezeichnung „Zappanale“ zustehen.
Mit ihrem zweiten Klageantrag hatte Gail Zappa den Verein weiterhin auf Unterlassung der Verwendung des Zappanale-Logos in Anspruch genommen, welches u.a. auf Postern und T-Shirts verwendet wird. Sie sieht auch hierin eine Markenverletzung bezüglich des von ihr verwendeten stilisierten Bart Frank Zappas. Die Kammer hat auch diesen Unterlassungsantrag abgewiesen, weil sie das von der Arf-Society verwendete Zeichen nicht für verwechselbar mit der Marke der Klägerin hält.

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